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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2008 - L 7 AS 336/08 ER   

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https://dejure.org/2008,118185
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2008 - L 7 AS 336/08 ER (https://dejure.org/2008,118185)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.08.2008 - L 7 AS 336/08 ER (https://dejure.org/2008,118185)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. August 2008 - L 7 AS 336/08 ER (https://dejure.org/2008,118185)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2008 - L 7 AS 336/08
    Einzelne Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft können nicht mit einem eigenen Antrag die Ansprüche aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2010 - L 11 AY 139/09
    Soweit der Antragsteller mit seinem Antrag vom 24. Juli 2009 die Gewährung von Leistungen nach § 2 AsylbLG im Wege der Überprüfung nach § 44 SGB X der bisherigen Leistungsgewährung nach § 3 AsylbLG für die Zeit ab Juni 2007 begehrt, wird in der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (z.B. Beschlüsse vom 7. April 2008 - L 9 AS 111/08 ER; vom 7. August 2008 - L 7 AS 336/08 ER -) die einstweilige Anordnung im Rahmen eines Zugunstenverfahrens zwar grundsätzlich für möglich angesehen, wobei dann aber besonders strenge Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes zu stellen sind.
  • SG Hannover, 25.01.2010 - S 19 KR 11/10
    Für zurückliegende Zeiträume fehlt es am Anordnungsgrund, denn das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG ist regelmäßig nicht darauf gerichtet, Geldleistungen für die Vergangenheit, sondern für die Gegenwart und Zukunft zu gewähren (vgl. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller, SGG, 9. Auflage 2008, § 86b Rdnr. 29a; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.08.2008, L 7 AS 336/08 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 7 AS 1372/09
    Diese Konstellation rechtfertigt es, von den üblichen Voraussetzungen für einen Anordnungsgrund auszugehen, der im Falle existenzsichernder Leistungen regelmäßig gegeben ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11.04.2006 - L 7 AS 83/06 ER - 07.08.2008 - L 7 AS 336/08 ER - vom 19.08.2008 - L7 AS 264/08 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 7 AS 1374/09
    Es sind jedoch besonders strenge Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes zu stellen, weil einstweiliger Rechtsschutz nicht darauf gerichtet ist, Geldleistungen für die Vergangenheit, sondern nur für die Gegenwart und Zukunft zu gewähren (vgl. Beschlüsse des angerufenen Senats vom 07.08.2008 - L 7 AS 336/08 ER - vom 19.08.2008 - L 7 AS 264/08 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2010 - L 11 AL 230/09
    Allerdings wird in der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (z.B. Beschlüsse vom 7. April 2008 - L 9 AS 111/08 ER; vom 7. August 2008 - L 7 AS 336/08 ER -) die einstweilige Anordnung im Rahmen eines Zugunstenverfahrens grundsätzlich für möglich angesehen, wobei dann aber besonders strenge Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes zu stellen sind.
  • SG Hannover, 09.11.2009 - S 19 KR 856/09
    Denn das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG ist regelmäßig nicht darauf gerichtet, Geldleistungen für die Vergangenheit, sondern für die Gegenwart und Zukunft zu gewähren (vgl. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller, SGG, 9. Auflage 2008, § 86b Rdnr. 29a; Landessozialgericht Nie-dersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.08.2008, L 7 AS 336/08 ER).
  • SG Hannover, 04.09.2009 - S 56 AS 2302/09
    Denn das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG ist regelmäßig nicht darauf gerichtet, Geldleistungen für die Vergangenheit, sondern für die Gegenwart und Zukunft zu gewähren (vgl. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller, SGG, 9. Auflage 2008, § 86b Rdnr. 29a; Landessozialgericht Nie-dersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.08.2008, L 7 AS 336/08 ER).
  • SG Hannover, 09.10.2008 - S 19 KR 664/08
    Schließlich hat die Antragstellerin auch keine besondere Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht, denn das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG ist regelmäßig nicht darauf gerichtet, Geldleistungen für die Vergangenheit, sondern für die Gegenwart und Zukunft zu gewähren (vgl. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller, SGG, 9. Auflage 2008, § 86b Rdnr. 29a; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.08.2008, L 7 AS 336/08 ER).
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